Willkommen
Wir heißen Sie herzlich willkommen auf der Webseite unseres Betreuungsbüros,
das sich auf Nachlasspflegschaften, Verfahrenspflegschaften und Testamentsvollstreckungen spezialisiert hat.
Es ist uns eine große Ehre, Ihnen unsere umfangreiche Expertise in diesen anspruchsvollen Bereichen vorzustellen.
Leistungen
Berufsbetreuungen
Ein Berufsbetreuer, auch rechtlicher Betreuer genannt, ist eine vom Gericht bestellte Person, die die rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten von Menschen betreut, die aufgrund von Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Der Berufsbetreuer vertritt die Interessen der betreuten Person, kümmert sich um ihre rechtlichen Belange, finanzielle Verwaltung, Gesundheitsentscheidungen und Alltagsbetreuung. Das Ziel des Berufsbetreuers ist es, das Wohl und die Autonomie der betreuten Person zu schützen und zu fördern.
Das Betreuungsrecht gibt es seit 1992 – vorher galt die Vormundschaft – und ist nach § 1814 bis 1888 BGB seit dem 01.01.2023 geregelt.
Das Betreuungsrecht regelt ausschließlich das Recht erwachsener Menschen, die unter einer Erkrankung im Sinne des Betreuungsrechts nach § 1814 BGB leiden.
Das Vormundschaftsrecht bezieht sich nach wie vor auf die Regelung der Angelegenheiten von Minderjährigen.
Nachlasspflegschaften
Der Nachlasspfleger wird durch das Amtsgericht bestellt, Rechtsgrundlage sind die § 1960 BGB oder § 1961 BGB (auf Antrag).
Er hat in aller Regel die Aufgabe, den Nachlass zu sichern und zu verwalten und ggf. Erben zu ermitteln.
In der Praxis findet der Nachlasspfleger einen herrenlosen Nachlass vor, der zunächst gesichert und verwaltet werden muss. Nachdem die Werthaltigkeit des Nachlasses geprüft wurde, wird dieser verwaltet.
Die Erben werden nach der Bestellung des Aufgabekreises (Ermittlung der Erben) durch das Nachlassgericht in der Regel bei werthaltigen Nachlässen ermittelt.
Verfahrenspflegschaften
Eine Verfahrenspflegschaft ist eine rechtliche Maßnahme, die ergriffen wird, um die Interessen einer Person zu schützen, die aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Verfassung nicht in der Lage ist, ihre eigenen Rechte in einem Gerichtsverfahren wahrzunehmen.
Ein Verfahrenspfleger oder eine Verfahrenspflegerin wird bestellt, um die betroffene Person zu vertreten und sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.
Die Verfahrenspflegschaft kann in verschiedenen rechtlichen Situationen eingesetzt werden, wie z.B. bei Familienrechtsangelegenheiten, Vormundschaftsverfahren oder bei gerichtlichen Entscheidungen über medizinische Behandlungen.
Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, Informationen zu sammeln, die Interessen der betroffenen Person zu vertreten und sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt werden.
Das Ziel einer Verfahrenspflegschaft ist es, sicherzustellen, dass auch vulnerable Personen eine angemessene Vertretung und Unterstützung erhalten, um ihre Interessen im Gerichtsverfahren zu schützen.
Testamentsvollstreckungen
Eine Testamentsvollstreckung ist ein rechtlicher Prozess, der nach dem Tod einer Person stattfindet, um den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen.
Der Testamentsvollstrecker oder die Testamentsvollstreckerin übernimmt die Verwaltung des Nachlasses und die Durchführung der Anweisungen im Testament.
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers umfassen die Verwaltung des Nachlassvermögens, die Begleichung von Schulden, die Verteilung des Nachlasses an die Erben, die Regelung steuerlicher Angelegenheiten und die Vertretung des Verstorbenen in rechtlichen Streitigkeiten.
Die genauen Befugnisse und Aufgaben eines Testamentsvollstreckers können je nach nationalem Recht und den spezifischen Anweisungen im Testament variieren.
Eine Testamentsvollstreckung bietet Sicherheit und Gewissheit bei der Umsetzung des letzten Willens und schützt die Interessen des Verstorbenen und der Begünstigten.
Qualifikationen
- Zertifizierter Berufsbetreuer (Betreuer/innen Weiterbildung)
- Zertifizierter Nachlasspfleger (Weinsberger Forum)
- Zertifizierter Erbenermittler (Weinsberger Forum)
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (Weinsberger Forum)
- Mitglied im Bund der deutschen Nachlasspfleger (BDN) e.V
- Geprüfter Nachlasspfleger (BDN) e.V
- Mehrfache jährliche Teilnahme an Qualitätszirkeln (BDN) e.V
- Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen (BdB) e.V
Durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. und Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V, erhalten wir eine eine spezielle Mitgliederberatung und Unterstützung in allen fachlichen Fragen der Betreuungen und Nachlasspflegschaften durch erfahrene Experten.
Spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen liegen vor (Allianz und BDN.e.V).
Weiter stehen wir in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren der Region um rechtliche Fragen zu klären.
Kontakt
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